Murradweg in Landscha bei Leibnitz | © STG | Pixelmaker Murradweg in Landscha bei Leibnitz | © STG | Pixelmaker
Die wichtigsten Verkehrsregeln auf einen Blick

Verkehrsregeln für Radfahrer

Im Straßenverkehr ist es insbesondere für Radfahrer wichtig, über die Verkehrsregeln gut Bescheid zu wissen. Zusätzlich gibt es für Radler noch einige spezifische Vorschriften, die für mehr Sicherheit allgemein sorgen.

  1. Radfahrer haben auf Radfahranlagen (Radwege, Geh- und Radwege, Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radfahrerüberfahrten) Vorrang. Beim Verlassen dieser Anlagen besteht Nachrang gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
  2. Beim Überqueren von Schutzwegen muss man darauf achten, dass niemand gefährdet wird. Fußgänger haben grundsätzlich Vorrang, ebenso Schienen- und Einsatzfahrzeugen.
  3. Radfahrer dürfen gegen eine Einbahn radeln, wenn eine Zusatztafel das erlaubt. In Fußgängerzonen darf auch nur mit geradelt werden, wenn es eine Zusatztafel gibt. Auf Gehsteigen- und wegen darf nicht geradelt werden.
  4. Nicht vergessen: Wenn im Dunkeln geradelt wird, muss das Fahrrad mit einem weißen Vorder- und einem rotes Rücklicht beleuchtet sein.
  5. Kinder unter zwölf Jahren dürfen nicht ohne Aufsichtsperson (mindestens 16 Jahre alt) Radfahren. Es besteht aber die Möglichkeit, eine Radfahrprüfung ab dem 10. Lebensjahr abzulegen.
  6. Bei der Mitnahme von Kindern auf dem Fahrrad müssen ebenfalls einige Richtlinien beachtet werden. Es darf maximal ein Kind auf einem Rad befördert werden und dieses muss unter acht Jahre alt sein (Ausnahme: Sondergenehmigung). Der Kindersitz muss hinter dem Sattel befestigt und mit einem für Kinder schwer zu öffnenden Gurtesystem ausgestattet sein. Der Radfahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
  7. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit schreibt eine sicherheitsmäßige Mindestausstattung unserer Drahtesel vor, deren Nicht-Einhaltung mit Strafen geahndet wird.
  8. Und eines noch: Bitte nie ohne Fahrradhelm fahren! Für Kinder bis 12 Jahre besteht in Österreich eine Radhelmpflicht!

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