Aussicht auf die Bad Gleichenberger Kogel | © Thermen- & Vulkanland  | Werner Resch Aussicht auf die Bad Gleichenberger Kogel | © Thermen- & Vulkanland  | Werner Resch

Der Tourismusverband

Ein Tourismusverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und besitzt Rechts-persönlichkeit. Tourismusgemeinden, die ein gemeinsames oder gleichartiges Tourismusangebot haben und die als Region eine Einheit bilden, sollen zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werden. Zur Wahrung, Förderung und Vertretung der örtlichen Belange des Tourismus obliegen dem Tourismusverband ins-besondere:

  • die Organisation des Tourismus im Ort;
  • die Betreuung der Gäste, insbesondere durch Information und Gestaltung von Freizeitaktivitäten, wobei auch auf die Erfordernisse von Menschen mit  besonderen Bedürfnissen zu achten ist;
  • die Mitgestaltung des Angebotes in den Tourismusgemeinden durch Initiativen und durch Koordination der Einzelangebote von Beherbergern und Freizeitanbietern;
  • die Erstellung von Konzepten für die Entwicklung des regionalen Tourismus,  einschließlich der Integrierung der Markeninhalte der Dachmarke Steiermark;
  • Marketing, Werbung, Angebotsaufbereitung, Produktentwicklung und  Destinationsmanagement für den Tourismus unter Berücksichtigung der Markeninhalte der Dachmarke Steiermark;
  • die Unterstützung bei Maßnahmen zur Pflege und Förderung des Tourismus, welche von Dritten ausgehen;
  • die Mittelaufbringung von Dritten, welche keine Tourismusinteressenten gemäß  § 1 Z 5 sind, aber aus dem steirischen Tourismus Nutzen ziehen;
  • die Werbung für Angebote, welche Teil der touristischen Infrastruktur sind.

Auszug Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992 vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fassung vom November 2021

Die Gemeinden

Alle Städte und Orte im Tourismusverband Thermen- & Vulkanland auf einen Blick!

Städte & Orte

TOURISMUS-STRUKTURREFORM 2021

Die Herausforderungen für die Tourismusverbände werden durch verschiedene Faktoren (stärkere internationale Konkurrenz, Digitalisierung etc.) immer größer und komplexer. Um diese Herausforderungen bewältigen zu können, sind starke und marktrelevante Strukturen zu schaffen. Durch die vorgesehene stärkere Bündelung des touristischen Angebots wird die Werbewirksamkeit des Verbandes erhöht sowie die finanzielle Basis und das touristische Angebot erweitert.

Ein grundlegender Wandel sowie eine Verschärfung des Wettbewerbs im Tourismus in den letzten Jahren machen es notwendig, auf diese geänderten Verhältnisse auf den internationalen Märkten zu reagieren. Es gilt die von lokalen Gesichtspunkten geprägte Struktur der Tourismusverbände umzustrukturieren, diese in schlagkräftige touristische Einheiten überzuführen und damit auch ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig abzusichern. Die mit dem Strukturwandel einhergehende Konzent-ration von Angeboten und Finanzmitteln gewährleistet deutlich bessere Möglichkeiten, um den Herausforderungen im modernen Tourismus gewachsen zu sein. Schlagkräftige Verbandsstrukturen eröffnen neue Möglichkeiten des gezielten Budgeteinsatzes und der kurzen Entscheidungswege, der Markenbildung, der stärkeren Bündelung von Marketingaktivitäten, der Einrichtung eines professionellen Managements und der optimierten Administration.

Auszug der Tourismus-Strukturreform 2021 vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Organe des Tourismusverbandes

Die Voll-versammlung

Die Vollversammlung besteht aus sämtlichen Mitgliedern gemäß § 8. Gesetzliche Mitglieder (§ 8 Abs. 1) und freiwillige Mitglieder (§ 8 Abs. 2) haben in der Vollversammlung Sitz und Stimme; außerordentliche Mitglieder (§ 8 Abs. 3) nehmen an der Vollversammlung beratend ohne Stimmrecht teil. Die Vollversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.

Die Tourismus-kommission

Die Funktionsperiode der Tourismuskommission dauert fünf Jahre. Sie beginnt mit dem Tag der Wahl der Mitglieder der Tourismuskommission.

Der Tourismuskommission obliegt die Besorgung aller Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ des Tourismusverbandes oder einem Geschäftsführer (§ 25) vorbehalten sind.

Die Tourismuskommission ist mindestens vier Mal jährlich sowie dann einzuberufen, wenn es wenigstens ein Drittel der Mitglieder der Tourismuskommission verlangt.

Die Tourismuskommission hat die Vollversammlung über ihre Tätigkeit umfassend zu  informieren.

Die Vorsitzende

Die Vorsitzende – im Falle ihrer Verhinderung ihr Stellvertreter – vertritt den Tourismusverband nach innen und außen. Sie leitet den Tourismusverband und führt den Vorsitz in der Vollversammlung und in der Tourismuskommission.

DIE FINANZ-REFERENTIN

Der Finanzreferentin obliegt die Durchführung der Haushalts- und Vermögensverwaltung des Tourismusverbandes.

Der Geschäftsführer

Jeder Tourismusverband hat einen Geschäftsführer zu bestellen. Der Geschäftsführer darf nicht gleichzeitig Mitglied der Tourismuskommission sein.

Dem Geschäftsführer obliegt die Leitung der Geschäftsstelle(n). Er ist der Vorsitzenden für die ordnungsgemäße Besorgung seiner Aufgaben verantwortlich.

Der Geschäftsführer ist Vorgesetzter aller Bediensteten des Tourismusverbandes. In Personalangelegenheiten ist er gegenüber den übrigen Bediensteten zeichnungsberechtigter  Vertreter des Dienstgebers. Seine Befugnisse, insbesondere hinsichtlich Regelung der  Dienstzeit, Festsetzung der allgemeinen Aufgabenverteilung der Geschäftsstelle, Urlaubseinteilung, Anordnung von Dienstreisen, sind im Dienstvertrag zu regeln.

Der Geschäftsführer hat für die Erfüllung der Aufgaben des Tourismusverbandes zu sorgen. Er hat zu diesem Zweck den zuständigen Organen Vorschläge zu erstatten, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die Beschlüsse zu vollziehen.

Der Geschäftsführer ist in Angelegenheit der Deckung des Amtsaufwandes der Geschäftsstelle zeichnungsberechtigter Vertreter des Vorsitzenden. Er hat dem Vorsitzenden laufend  über seine Geschäftsführung zu berichten sowie der Tourismuskommission auf Verlangen Auskunft zu erteilen.

Der Geschäftsführer hat an allen Sitzungen der Vollversammlung und der Tourismuskommission mit beratender Stimme teilzunehmen. Anträge des Geschäftsführers sind in die Tagesordnung der Sitzungen aufzunehmen.

Das Team Thermen- & Vulkanland Steiermark  | © Thermen- & Vulkanland  | Christian Thomaser

Das Team

Wir sind eins! Alle Mitarbeiter im Überblick!

Das Team im Überblick

Unser Leitbild

Das Thermen- & Vulkanland Steiermark steht als älteste Thermenregion Österreichs für einzigartiges und kostbares Thermalwasser, unverwechselbaren Genuss und entspannende Bewegung. Ausgehend von seinen sechs Thermenstandorten hat sich die gesamte Region bis heute zu einer der stärksten Tourismusregionen entwickelt, die sich über die Bezirke Hartberg-Fürstenfeld, Weiz und Südoststeiermark erstreckt und weit über die steirischen Grenzen hinweg bekannt ist. Die Schwerpunkte der einzigartigen Ganzjahres-Tourismusdestination liegen in der regionalen Vernetzung und Entwicklung von touristischen Angeboten sowie deren Vermarktung in den Bereichen Gesundheit und Bewegung sowie Genuss, Kultur und Kulinarik.

Auszeit und Wellness in der Erlebnisregion Thermen- & Vulkanland | © Thermen- & Vulkanland | Harald Eisenberger
Gemeinsame Zeit beim Buschenschank verbringen | © Thermen- & Vulkanland | Harald Eisenberger
Biker Radfahrer Pärchen Selfie Weinberge Steiermark | © Thermen- & Vulkanland Steiermark | Harald Eisenberger
Glücksgefühl pur | © Thermen- & Vulkanland | Harald Eisenberger
„Nur wer selbst brennt, kann Feuer in anderen entfachen.“
Augustinus Aurellius