Aktuelle Corona-Informationen für Steiermark-Gäste

    Aktuelle Corona-Informationen

    Wir freuen uns sehr, Sie als unsere Urlaubsgäste in der Steiermark begrüßen zu dürfen. Bei der Einreise nach Österreich ist kein 3G-Nachweis notwendig, ebensowenig vor Ort beim Urlauben.

     Stand: Fr., 27. Jänner 2023, 10 Uhr

    Herzlich willkommen zum Urlaub in der Steiermark
     

    Wir wünschen einen guten Rutsch in ein erfülltes, gesundes neues Jahr. 

    Die steirischen Gastgeber haben sich auf Ihren Urlaub bestmöglich vorbereitet, sodass Sie als Gast wohltuende und unbeschwerte Tage in den Bergen und Thermen, in der Gastronomie und den Kultureinrichtungen sowie natürlich in der Hotellerie verbringen können. 

    Eine gute Nachricht: Der bekannte Berliner Virologe Christian Drosten hat mit der Aussage aufhorchen lassen, dass die CoV-Pandemie seiner Einschätzung nach vorbei sei. In Österreich tätige Fachleute teilen Drostens Befund. SARS-CoV-2 werde sich bei den „gefährlicheren Atemwegserkrankungen“ einreihen, so Virologin Dorothee von Laer gegenüber Ö1. Die gesamtstaatliche Covid-Krisenkoordination (GECKO) warnte, das Virus auch beim Übergang in die Endemie nicht zu unterschätzen. (Stand 29.12.22)

    Eine FFP2-Maskenpflicht gilt nur in folgenden Bereichen: Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Arztpraxen. 

    Einreise nach Österreich: Die Einreise aus allen Ländern der Welt ist ohne Auflagen möglich.


    Die Gültigkeit des Covid-Zertifikats ("Grüner Pass") ist für dreifach Geimpfte auf zwölf Monate (365 Tage) verlängert. Für Genesene und zweifach Geimpfte gilt dieses weiterhin sechs Monate (180 Tage) lang. 
     

    Im Falle einer Infektion ist keine Quarantäne vorgesehen. Das bedeutet, wer sich nicht krank fühlt, kann auch nach einem positiven Corona-Test das Haus / die Unterkunft verlassen. Allerdings gelten Verkehrsbeschränkungen und Betretungsverbote: Weitere Details siehe unten Punkt  "Bei Verdacht auf Infektion / Quarantäneregelung".

     

    Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub im Grünen Herz Österreichs, 

    hier z. B. finden Sie die Übersicht über die Skigebiete und hier die Thermenübersicht für Ihre Urlaubsplanung.

     

    Bitte beachten Sie, dass diese unsere Informationen lediglich ein für den Tourismus relevanter Auszug aktuell gültiger Verordnungen ist. Trotz größtmöglicher Sorgfalt können wir keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen geben. Alle Maßnahmen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

     

    Aktuelle Informationen zum Coronavirus

    ANREISE, Gesundheit & Verhalten

    Achten wir aufeinander und bleiben wir gesund.

    Einreise nach Österreich: Kein 3G-Nachweis notwendig. Herzlich willkommen!

     

    Welche Einreisebedingungen gelten, erfahren Sie immer hier: 

    Allgemeine Reisebedingungen für die Anreise und Rückreise sowie nach Ihrem Herkunftsland  auf einen schnellen Klick.

    Auch das ÖAMTC_Urlaubsservice informiert auf seiner Seite pro Land sehr umfassend.

     

    Aktuelle Reise- & Verkehrsinformationen für Autofahrer, Bahnfahrer und Fluggäste 

    •    Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ
    •    Österreichische Bundesbahnen
    •    Flughafen Graz

    Weder Tests noch Impfungen sind für einen Steiermark-Urlaub notwendig. Herzlich willkommen beim Steiermark-Urlaub.

     

    Allgemeine Informationen: 

    Impfstatus

    Die Gültigkeit des Covid-Zertifikats ("Grüner Pass") ist für dreifach Geimpfte auf zwölf Monate (365 Tage) verlängert. Für Genesene und zweifach Geimpfte gilt dieses weiterhin sechs Monate (180 Tage) lang. 

     

    Personen mit einer Impfung
    Sie haben weder im Sinne der 1G-, 2G-, noch der 3G-Regel ein gültiges Impfzertifikat. 

    Personen mit zwei Impfungen
    Bei allen aktuell angewendeten Impfstoffen gelten Personen mit zwei Impfungen zwar als immunisiert, aber nicht als geboostert. Wer mit Biontech/Pfizer, Moderna oder AstraZeneca geimpft wurde, kann sich nach 120 Tagen einen weiteren Stich holen – das ist dann der Booster. 

    Personen mit drei Impfungen
    Sie gelten generell als geboostert – sofern zwischen zweiter und dritter Impfung ein Zeitraum von 4-6 Monaten liegt.

     

    Impfen bei Ärzten in der Steiermark

    Impfstraßen enden am 3. März. 500 Impf-Ordinationen bieten die Impfungen weiterhin an. 

    Impfwillige haben jederzeit die Möglichkeit, egal ob zum Zweck der Grundimmunisierung gegen das SARS-CoV-2-Virus (Erst-, Zweit- oder Drittimpfung) oder auch zur Inanspruchnahme einer Auffrischungsimpfung (4. Impfung).


    Impfstraßen zu den angegebenen Öffnungszeiten (noch bis 3. März).
    Übersicht der Impf_Arztordinationen

     

    Alle Infos zur Schutzimpfung gibt es beim Sozial- und Gesundheitsministerium.

     

    Testen

    • 5 kostenlose PCR-Tests pro Monat (gilt für 72 h ab Testabnahme)
    • 5 kostenlose Antigen-Tests pro Monat (gilt für 24 h ab Testabnahme)

    Menschen in vulnerablen Settings wie etwa Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen oder auch Kindergärten, können sich öfter gratis testen lassen.

    Um weiterhin das COVID-19 Testangebot sicher zu stellen, werden in allen 205 steirischen Apotheken fünf Antigentests pro Monat kostenlos zu beziehen sein. Zudem besteht bei mehr als 170 Apotheken auch die Möglichkeit, vor Ort fünf kostenlose PCR-Testungen pro Monat durchführen zu lassen. Hier die Übersicht über die steirischen Apotheken für das PCR-Testangebot.
     

    Hier alle Informationen über das Testen in der Steiermark.  

     

    Antigentests
    Es sind in den Apotheken pro Person pro Monat fünf kostenlose Antigen-Tests erhältlich. Diese werden gegen Vorweis der E-Card mit entsprechenden QR-Codes ausgegeben und können in Heimanwendung angewendet werden. 

    PCR-Tests
    Die PCR-Tests werden direkt bei den Apotheken durchgeführt. Die Terminvereinbarung läuft wie bisher über  oesterreich-testet.at oder kann auch direkt vor Ort vorgenommen werden. Auch hier dient zum Identitätsnachweis die E-Card. Die Anzahl der durchgeführten PCR-Testungen pro Person wird mittels einer IT-Software durch die Apotheken dokumentiert. Pro Person und Monat können fünf PCR-Tests kostenlos in Anspruch genommen werden, zusätzliche Tests können in den Apotheken käuflich erworben werden.

    Ausnahmen für mehr Tests

    •    Besucherinnen und Besucher und Begleitpersonen in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe,
    •    Besucherinnen und Besucher und Begleitpersonen von Krankenanstalten und Kuranstalten,
    •    Erbringer mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen und
    •    Personenbetreuerinnen und -betreuer in der 24-Stunden-Betreuung und persönliche Assistenten von Menschen mit Behinderung
    sind von der Beschränkung auf fünf Tests ausgenommen. 

    Diese anspruchsberechtigte Personengruppe kann zusätzlich zu den je fünf PCR- bzw. Antigentests kostenlos weitere PCR- und Antigentests in den steirischen Apotheken durchführen lassen.
    Allgemein gilt, dass pro Person und Tag ein kostenloser Test durchgeführt werden darf.

    Für Gäste aus Österreich fallen nirgends Kosten an, da dieses Service über die E-Card abgerechnet wird. 

     

    Im Falle von Symptomen
    Behördlich angeordnete Testungen - etwa bei Symptomen - zahlt weiterhin der Staat. Wer Symptome hat, soll somit die Hotline 1450 anrufen oder sich online zur Verdachtsfallabklärung melden. Dort wird entschieden, ob man einen Test über die behördliche Schiene erhält. 

     

    Covid-Zertifikat ("Grüner Pass") EU-weit gültig und als App verfügbar

    Das Zertifikat beinhaltet Nachweise, dass man eine Corona-Schutzimpfung erhalten hat (Impfzertifikat), einen aktuellen negativen Corona-Test hat (Testzertifikat) oder von Covid-19 genesen ist (Genesungszertifikat über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion).
    Jedes „3G“-Zertifikat hat einen einzigartigen QR-Code – mit diesem können die Zertifikate beim Betreten, zum Beispiel von Gastronomiebetrieben, Kinos, Theatern, Veranstaltungen, Bädern etc. einfach und sicher überprüft werden.

    Das Covid-Zertifikat ("Grüner Pass") ist EU-weit in Kraft, dabei gilt es länderspezifische Regeln zu beachten. Die Gültigkeit des Covid-Zertifikats ist für dreifach Geimpfte auf zwölf Monate (365 Tage) verlängert. Für Genesene und zweifach Geimpfte gilt dieses weiterhin sechs Monate lang. 

     

    Das digitale Zertifikat („Grüner Pass“) ist auf der Website Gesundheit.gv.at abrufbar. Hier findet man auch wichtige Infos zu den einzelnen Schritten sowie den entsprechenden Log-In.

    Die offizielle App zum "Grünen Pass" ist unter dem Namen „Grüner Pass“ (3 G Nachweise Österreich von BRZ GmbH) für das Betriebssystem iOS im iOS App Store und für Android im Google Play Store verfügbar. Die App ermöglicht eine Speicherung und sichere Handhabe der EU-konformen Zertifikate mit QR-Code auf dem Smartphone. Sie erleichtert das Vorweisen bei einer Kontrolle von 3-G-Nachweisen bei Zutritten und Reisen. Eine Speicherung der Zertifikate in einer Cloud, so wie es bei App-Lösungen oft der Fall ist, erfolgt nicht. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Zudem ist der Impfnachweis weiterhin in Papierform bzw. mit einem Impfausweis möglich.

    Allgemeine Tipps zur Vermeidung von Infektionen 
    Mit ein paar einfachen Hygienemaßnahmen sich selbst und andere schützen: Oftmals Hände gründlich waschen bzw. desinfizieren | Abstand halten | FFP2-Maske tragen (z. T. Maskenpflicht) | Gesicht mit Händen nicht berühren | in Armbeuge niesen | Hände nicht schütteln | Räume regelmäßig lüften.

    Weitere Informationen erhalten Sie beim BM für Arbeit und Wirtschaft und Gesundheitsministerium
    Das Land Steiermark informiert laufend auf dieser Seite: www.news.steiermark.at

    Blieben Sie und wir gesund.

     

    Vorgehen bei Symptomen
    Beim ersten Auftreten von Covid19-Symptomen wenden Sie sich als Gast bitte an die Gesundheitshotline 1450 oder covidverdacht.st und an Ihren Vermieter/die Rezeption. Die zuständige Gesundsheitsbehörde wird Ihnen einen Termin zum PCR-Test (kostenlos) geben.

    Wenn Sie sich krank fühlen, bleiben Sie bitte zuhause / in Ihrer Unterkunft und halten Sie bestmöglich Abstand zu anderen Personen. Sollten Sie ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch an die nächst-gelegene medizinische Einrichtung (Arzt). 

     

    Statt Quarantäne nun Verkehrsbeschränkung 

    Seit 1. August 2022 ist keine Quarantäne vorgesehen. Das bedeutet, wer sich nicht krank fühlt, kann auch nach einem positiven Corona-Test das Haus / die Unterkunft verlassen. Allerdings gelten Verkehrsbeschränkungen und Betretungsverbote:

    Verkehrsbeschränkungen:

    Die FF2-Maske muss getragen werden, außer man ist im Freien und kann zwei Meter Abstand halten.

    Betretungsverbote:

    Krankenanstalten, Pflege-, Behinderten- und Kureinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte dürfen von infizierten Personen nicht betreten werden. Auch Großveranstaltungen sollten nicht besucht werden.

    Der Besuch von Gasthäusern etc. ist möglich, allerdings nur mit durchgehend getragener Maske - Konsumieren ist ausdrücklich nicht gestattet.

    Auch Arbeiten mit positivem Test (ohne Symptome) ist künftig möglich, wenn eine Maske getragen wird: Wo das durchgehende Tragen einer Maske nicht möglich ist, muss der Arbeitnehmer zuhause bleiben.

     

    Die Verkehrsbeschränkungen laufen bereits nach einem Antigen-Test, der eine Infektion mit Covid anzeigt. Ist der darauffolgende PCR-Test negativ, fallen die Vorgaben.

    Die Verkehrsbeschränkungen gelten maximal zehn Tage, nach fünf Tagen kann man sich freitesten.

     

    Hier finden Sie einen Überblick über die aktuellen  Covid-19-Zahlen in der Steiermark: 

    Aktuelle Eckdaten Land Steiermark

    Wo bekomme ich aktuelle und offizielle Infos zur Ausbreitung des Virus?
    Das österreichische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Website über den Impf-Fortschritt. Laufend aktualisierte Informationen finden Sie auch bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES).

    Aktuelle Daten zum Coronavirus in Österreich: AGES Dashboard

    Hier zu den Zahlen in der Steiermark. 

    Hier zur Corona-Ampel für Österreich. Corona-Ampel 

    Wir wünschen einen schönen, anregenden, erholsamen, herzerfrischenden Steiermark-Urlaub.

     Bleiben Sie und wir bitte gesund. 

    Hotelzimmer | © Steiermark Tourismus | Punkt & Komma
    © Steiermark Tourismus | Tom Lamm
    Grünkraft Steiermark: Auszeit im Thermalwasser | © Steiermark Tourismus | Punkt & Komma