Fischen am Ödensee - Impression #1 | © P.Owsinski

Fischen am Ödensee

Bad Aussee

Der Ödensee ist ein typischer Waldmoorsee, umgeben von dichtem Wald und üppiger Ufervegetation.

Die Natur hat unser Feriengebiet mit dem romantischen Ödensee (20 ha) und den naturgeschützten Hochmooren (Natura 2000) verschwenderisch ausgestattet. Auffallend an diesem See ist der ausschließlich unterirdische Zufluss. Der Abfluss Ödenseetraun mündet in Bad Aussee in die Traun.

FISCHEREIORDNUNG
Grundsatz: Die Fischerei ist waidgerecht auszuüben!
  1. Unbedingt beachten
    Der/ die FischerIn übernimmt diese Fischereiordnung und verpflichtet sich, ihren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten.
    An Änderungen, die während der Dauer einer Lizenzperiode vorgenommen werden, sind alle Fischer gebunden.

    1.1. Die Fangkarte (Tageskarte, Dreitageskarte, Saisonkarte) ist nur in Verbindung der gesetzlich vorgeschriebenen Fischkarte für die Steiermark gültig. Alle Karten sind stets mitzuführen und den mit der Aufsicht betrauten Fischereiaufsehern und Kontrollorganen auf deren Verlangen vorzuweisen.

    1.2. Jedes Mitglied ist ferner verpflichtet, den Aufsichtsorganen seinen Fang, auch bei mehrmaliger täglicher Kontrolle, unaufgefordert vorzuzeigen. Jede Weigerung, sowie grob unhöfliches Verhalten gegenüber den Fischereiaufsichtsorganen, kann zum sofortigen Entzug der Fangkarte führen.

    1.4. Jeder Fisch ist sofort nach seiner Aneignung (Tötung) in die Fangstatistik einzutragen. Jeder Fischer ist zur Führung und Abgabe der Fangstatistik verpflichtet. Dies dient dazu, eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Gewässers zu ermöglichen (Besatzkontrolle). Für die Fangstatistik wird ein Einsatz von € 5,00 verrechnet, wobei dieser bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Statistik in der Kohlröserlhütte oder bei den Fischereiaufsehern rückerstattet wird.

  2. Angelsaison, Angelzeiten
    Die Fangzeit läuft im Mai, Juni und Juli von 06:00 bis 21:00 Uhr, im August von 06:00 bis 20:30 Uhr, im September von 06:00 bis 20:00 Uhr und im Oktober, November und Dezember von 08:00 bis 17:00 Uhr.                                                                                                                                                                                                             
  3. Schonzeiten, Brittelmaße, Fangbeschränkungen, Entnahmemengen
    3.1. Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße mit folgenden Ausnahmen:
    Bach- Regenbogenforellen – 30 Zentimeter
    Saiblinge – 30 Zentimeter
    für Karpfen gilt ein Brittelmaß von 35 Zentimeter
    für Hechte gilt ein Brittelmaß von 60 Zentimeter.

    Verletzte Fische sind in jedem Fall sofort zu töten und zählen zum Fangergebnis.

    3.2. Fische, die während ihrer Schonzeit, oder unter Brittelmaß gefangen werden, müssen sofort schonend zurückgesetzt werden. Wird an deren Aufkommen gezweifelt, müssen sie sofort waidgerecht getötet, zerstückelt und entsorgt werden. Weiters sind sie mit einem entsprechenden Vermerk in die Fangkarte einzutragen (zählen aber nicht zum Fangergebnis).

    3.3. Entnahme: Für Saisonkartenbesitzer dürfen pro Monat insgesamt 15 Stück Fische (pro Tag drei Stück) (Forellen, Saiblinge Karpfen, Hecht) entnommen werden. Tageskarten und Dreitageskartenbesitzer dürfen pro Tag drei Fische entnehmen.
    Das Mitnehmen von lebenden Fischen ist generell verboten.

    3.4. Bei Verwendung eines Setzkeschers dürfen sich nie mehr als höchstens drei Fische im Setzkescher befinden. Das Mitnehmen von lebenden Fischen ist generell verboten.

  4. Angelgeräte, Köder
    4.1. Jeder Inhaber einer Fangkarte darf zwei, sichtbar ausgelegte, Ruten verwenden.
    Pro Person ist ein Angelplatz erlaubt. Die beiden Angelruten müssen so ausgelegt werden, dass beide Ruten vom berechtigten Mitglied überwacht werden können.
    Köder: Blinker oder natürliche Köder
    Erinnerung: Der lebende Köderfisch ist ausnahmslos untersagt!
    Grundsatz: Die Hälterung aller Fische hat nach tierschutzgesetzlichen Richtlinien zu erfolgen!

  5. Vereinsgewässer
    5.1. Alle Tageskarten und Dreitageskarten sind bei der Kohlröserlhütte Ödensee,  sowie bei den Fischereiaufsehern erhältlich. Saisonkarten sind nur bei Obmann Gerhard Fluch (Tel.: +43 664 363 32 73) und Kassier Kurt Edlinger (Tel.: +43 676 503 55 73) erhältlich.

  6. Weiters ist verboten:
    6.1. das gezielte Befischen geschonter Fischarten (Schonzeiten beachten!), auch wenn diese nach dem Fang zurückgesetzt werden.

    6.2. das Wegwerfen oder Zurücklassen von Abfällen jeder Art (inkl. Schuppen und Innereien).

  7. Allgemeines:
    7.1. Das Fischen vom Boot aus ist nur mit den Booten der Gemeinde erlaubt. Sie müssen das Boot jedoch spätestens am Vortag bei der Kohlröserlhütte Ödensee reservieren lassen. Halbtag: 7:00 bis 13:30 Uhr oder 13:30 bis 20:00 Uhr

    7.2. Gefangene Fische dürfen weder dem Verkauf zugeführt, noch zu Handels- oder Tauschzwecken verwendet werden.

    7.3. Für etwaige Schäden im Zuge der Fischereiausübung haftet der Fischer.

    7.4. Zuwiderhandlungen gegen die Fischereiordnung können mit dem sofortigen Entzug der Fangkarte geahndet werden. Bei Entzug der Fischereiberechtigung oder Nichtausübung der Fischerei, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

    7.5.Dem Fischereipächter steht es frei, Ansuchen um Fischereilizenzen ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

Kontakt

Fischen am Ödensee
Manfred und Christina Mayer
Unterkainisch 144
8990 Bad Aussee

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