Vollmund
Steirischer Genuss in der Erlebnisregion Graz
Magische Vollmondnächte, außergewöhnliche Orte, steirische Top‐Köche und ein exklusives Rahmenprogramm sind die Zutaten für das einzigartige Kulinarikformat in der Erlebnisregion Graz.
Von Juni bis September findet eine kulinarische Veranstaltungsreihe an exklusiven und einmaligen Orten in der Erlebnisregion Graz statt. Regionale Spezialitäten und Menüs, individuell gestaltete, kreative Rahmenprogramme und die verschiedenartige und besondere Topographie der Region führen zu einem einzigarten und authentischen Geschmackserlebnis. Bei allen Veranstaltungen wird ein 5‐Gänge‐Menü inklusive Weinbegleitung sowie ein erlesenes Rahmenprogramm geboten.
Mit VOLLMUND nutzen wir die Magie der Vollmondnächte, um Menschen auf eine Reise durch die Erlebnisregion Graz mitzunehmen. Wir lassen die Veranstaltungsorte und die kulinarischen Höchstleistungen unserer Betriebe in einem neuen Licht erstrahlen und schaffen dabei unvergessliche Erlebnisse.
Vollmund
Steirischer Genuss in der Erlebnisregion Graz
Informationen
- Von Juni bis September
- an jeweils zwei aufeinander folgenden Tagen
- 5-Gänge Menü inkl. Weinbegleitung
- Preis: € 169,00 pro Person
- Pro Veranstaltung auf 50 Personen limitiert
- Unter freiem Himmel, zu Vollmond
Die Vollmund Fahrt mit der Adventbim am 24. November ist aufgrund der starken Nachfrage bereits ausverkauft. Informationen zu neuen Terminen folgen in Kürze.
Darüber hinaus verwöhnen Sie die Betriebe unserer Region das ganze Jahr über auf höchstem Niveau und mit Top-Qualität!
Infos und Kontakt
Tourismusinformation Region Graz
Herrengasse 16, 8010 Graz
Tel: +43 316 80750
info@regiongraz.at
Rund um Vollmund
Weitere Veranstaltungen rund um Genuss, Kultur und besondere Orte
Neben den Vollmund-Dinnern entstehen gemeinsam mit Partnern weitere Veranstaltungen, die Genuss, Kultur und besondere Orte der Erlebnisregion Graz miteinander verbinden. Dazu zählen etwa die Konzertwanderung am Schöckl oder eine genussvolle Fahrt mit der Advent-Bim durch Graz.
Formate mit eigener Handschrift — entspannt, atmosphärisch und nah an der Region.
Vollmund-Fahrt mit der Advent-Bim
Dienstag, 24. November 2026
Am 24. 11. 2026 sorgt eine VOLLMUND-Fahrt mit der stimmungsvoll erleuchteten Advent-Bim durch das vorweihnachtliche Graz für einen genussvollen Abend. Ein mehrgängiges Gourmet-Menü wird während der Fahrt serviert, begleitet von erlesenen Weinen und winterlichen Getränken.
AUSVERKAUFT!
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Registrieren Sie sich für den VOLLMUND-Newsletter. Wir informieren Sie über die restlichen Termine und Locations für 2026, sobald diese feststehen.
Fragen & Antworten
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um Outdoor-Veranstaltungen am Berg, am Wasser und im Wald handelt. Denken Sie daran entsprechende Kleidung und Insektenschutzmittel mitzubringen, um Ihren Aufenthalt angenehm und ungestört zu genießen.
Hunde dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgenommen werden.
Nein – sollte eine Veranstaltung am geplanten Termin nicht stattfinden können, erhalten Sie den Preis des Tickets rückerstattet.
Stornobedingungen & nützliche Informationen zur Veranstaltungsreihe VOLLMUND
Tickets können nach dem Kauf nicht storniert oder umgetauscht werden. Dies schließt auch die Möglichkeit aus, Tickets für andere Veranstaltungen umzutauschen.
Programmänderung:
Geringfügige oder sachlich gerechtfertigte Programmänderungen sind vorbehalten. Im Falle der Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderungen werden keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel) ersetzt.
Absage der Veranstaltung:
Sollte die Veranstaltung abgesagt bzw. die Veranstaltung vor der Hauptspeise abgebrochen werden, erhalten die Käufer eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises. Bearbeitungs- und Versandgebühren werden in der Regel nicht erstattet.
Informationen über Terminänderungen erhalten Sie bei der Tourismusinformation Region Graz, Herrengasse 16, 8010 Graz oder unter www.regiongraz.at.
Antrag auf Rückerstattung:
Rückerstattungsanträge müssen schriftlich per E-Mail an erlebnis@regiongraz.at eingereicht werden. Der Antrag muss den Namen des Käufers und die Bankverbindung für die Rückerstattung enthalten. Der Rückerstattungsanträge müssen innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Absage oder Verschiebung eingereicht werden.
Fotoaufnahmen / TV-Übertragung:
Bei Fotoaufnahmen und TV-Übertragungen erteilt der Besucher der übertragenden TV-Anstalt / dem Fotografen seine Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung ausgewertet werden dürfen.
Die Mitnahme von Ton- und Bildaufzeichnungsgeräten, Flaschen, Gläsern, Dosen, Stöcken, Waffen, Feuerwerksartikeln und anderen in der Hausordnung allfällig angeführten Gegenständen ist verboten.