Die weiß-grüne Freizeit-Polizze
Wege freigeben, Haftungsrisiken reduzieren
Wer Wanderwege, Mountainbike-Strecken oder andere Freizeitwege für Gäste zugänglich macht, leistet einen wichtigen Beitrag zum touristischen Angebot unserer Region. Gleichzeitig stellt sich für Grundstückseigentümer, Gemeinden und Vereine häufig eine entscheidende Frage: Wer haftet, wenn auf einem freigegebenen Weg ein Unfall passiert? Hier bietet die weiß-grüne Freizeit-Polizze des Landes Steiermark eine wichtige Absicherung.
Die Freizeit-Polizze ist eine Haftpflichtversicherung des Landes Steiermark. Sie richtet sich an Grundstückseigentümer sowie an Tourismusverbände, Gemeinden und Vereine, die Wege für Freizeitaktivitäten wie Wandern, Mountainbiken, Radfahren oder Reiten freigeben.
Die Versicherung kann kostenlos und unbürokratisch in Anspruch genommen werden. Sie deckt berechtigte versicherte Haftpflichtansprüche bei Personen- und Sachschäden mit einer Versicherungssumme von bis zu fünf Millionen Euro pro Versicherungsfall ab.
Was bedeutet das in der Praxis?
Wer einen Weg für die Freizeitnutzung freigibt, muss nicht automatisch für jeden Unfall haften. Bei unentgeltlich zur Verfügung gestellten Wegen ist eine Haftung des Wegehalters grundsätzlich insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit relevant.
Die Freizeit-Polizze hilft dabei, das verbleibende Haftungsrisiko abzusichern. Sie ist allerdings kein Freibrief: Die gesetzlichen Pflichten und die konkreten Versicherungsbedingungen bleiben maßgeblich.
Wichtig ist außerdem eine entsprechende schriftliche Vereinbarung beziehungsweise Wegefreigabe. Ein Weg muss dafür nicht zwingend in einer Wander- oder Radkarte eingezeichnet sein.
Warum ist das für Erzberg-Leoben wichtig?
Attraktive und zugängliche Wege sind eine wesentliche Grundlage für unsere touristischen Angebote. Die Freizeit-Polizze kann dazu beitragen, Bedenken bei der Freigabe privater Flächen abzubauen und die Zusammenarbeit zwischen Grundeigentümern, Gemeinden und touristischen Partnern zu erleichtern.
Unser Tipp: Nutzen Sie dieses Angebot und informieren Sie sich frühzeitig über die Voraussetzungen. Das Land Steiermark stellt dazu eine Informationsbroschüre, die Versicherungspolizze und eine Muster-Wegefreigabe zur Verfügung.
Für Detailfragen steht Ihnen Günter Pichlbauer unter guenter@pichlbauer.work oder 0677/640 983 57 gerne zur Verfügung.
Jetzt über die Freizeit-Polizze informieren und Möglichkeiten zur Wegefreigabe prüfen
Die "Freizeit-Polizze" des Landes schließt das Haftungsrisiko für Wegehalter praktisch aus. Hier sowie auf der Seite des Landes Steiermark finden Sie nützliche Informationen dazu.