Förderungen nutzen
Jetzt Projekte für Ihren Betrieb umsetzen
Investitionen in Qualität, Innovation und die Weiterentwicklung touristischer Angebote sind wichtige Bausteine für eine erfolgreiche Zukunft. Das Land Steiermark unterstützt Tourismusbetriebe dabei mit einer Reihe von Förderprogrammen – von Modernisierungsmaßnahmen über Innovationen bis hin zu Investitionen in Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe.
Auf der Website des Landes Steiermark finden Sie einen umfassenden Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten für die Tourismuswirtschaft. Ergänzend stehen spezielle Programme für Innovationsprojekte, die Qualitätsoffensive für Beherbergungs- und Campingbetriebe sowie Investitionen in Gastronomiebetriebe zur Verfügung.
Auch wenn die Förderlandschaft auf den ersten Blick komplex wirkt: Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich viele Vorhaben erfolgreich umsetzen. Besonders wichtig ist, dass Förderanträge vor Beginn der geplanten Maßnahmen gestellt werden. Eine nachträgliche Antragstellung ist in der Regel nicht möglich.
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten, um Ihren Betrieb zukunftsfit weiterzuentwickeln und geplante Investitionen bestmöglich abzusichern. Bei Fragen zu den Programmen oder zur Antragstellung unterstützen wir Sie gerne und helfen Ihnen dabei, die passende Förderung für Ihr Vorhaben zu finden.
Sonderförderung für Beherbergungsbetriebe nutzen
Das Land Steiermark unterstützt Tourismusbetriebe mit gezielten Sonderförderungen bei Investitionen in Qualität, Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit. Ob Beherbergung, Camping oder Gastronomie – nutzen Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten für Ihre geplanten Projekte. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Programme. Wichtig: Die Antragstellung muss vor Beginn der Investition erfolgen.
Mit der Qualitätsoffensive „Hotellerie Steiermark 2026“ unterstützt das Land Steiermark bestehende Beherbergungsbetriebe mit KMU-Status bei Investitionen in Qualität, Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung, Energieeffizienz, Barrierefreiheit, Digitalisierung, Freizeitinfrastruktur sowie Mitarbeiterunterkünfte. Wichtig: Die Antragstellung muss vor Beginn der Investition erfolgen.
Mit der Qualitätsoffensive „Camping 2025/2026“ unterstützt das Land Steiermark gewerblich geführte Campingplätze bei Investitionen in Qualität, Nachhaltigkeit und Angebotsentwicklung. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung, Energieeffizienz, Barrierefreiheit, Kapazitätserweiterung, Freizeitinfrastruktur, Gastronomie sowie Digitalisierung. Nicht förderbar sind reine Stellplätze. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Investition gestellt werden.
Mit der Sonderförderung „GenussImpuls“ unterstützt das Land Steiermark Gastronomie- und Hotelleriebetriebe mit KMU-Status bei Investitionen in Qualität und Zukunftsfähigkeit. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Digitalisierung, Kapazitätserweiterung, Mitarbeitereinrichtungen sowie Gastgärten. Wichtig: Der Förderantrag ist vor Beginn der Investition einzureichen.
Mit der Qualitätsoffensive „Kleine und mittlere Schi- und Langlaufgebiete 2026“ unterstützt das Land Steiermark Investitionen in die Modernisierung und nachhaltige Weiterentwicklung von Lift-, Pisten- und Loipenanlagen. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Energieeffizienz, Digitalisierung, umweltfreundlichen Antriebstechnologien, Beschneiung sowie zur ganzjährigen Nutzung, etwa für den Fahrradtransport oder Rollskilanglauf. Wichtig: Die Förderaktion wurde verlängert. Der Antrag muss vor Beginn der Investition gestellt werden.
Innovationsprogramm für Tourismusbetriebe
Mit dem Innovationsprogramm des Landes Steiermark für die Tourismuswirtschaft werden Investitionsprojekte ab 70.000 Euro in kleinen und mittleren Tourismusbetrieben unterstützt. Gefördert werden unter anderem Investitionen in Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, Qualitäts- und Angebotsverbesserungen, Mitarbeiterunterkünfte, Energieeffizienz, Barrierefreiheit sowie Umwelt- und Sicherheitsmaßnahmen.
Je nach Projekt sind Zuschüsse von bis zu 10 % der förderbaren Projektkosten möglich. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden.