Weder Tests noch Impfungen sind für einen Steiermark-Urlaub notwendig.
Es gibt in Österreich keine Impflicht.
Allgemeine Informationen:
Impfen bei Ärzten in der Steiermark
Impfstraßen enden am 3. März. 500 Impf-Ordinationen bieten die Impfungen weiterhin an.
Impfwillige haben jederzeit die Möglichkeit, egal ob zum Zweck der Grundimmunisierung gegen das SARS-CoV-2-Virus (Erst-, Zweit- oder Drittimpfung) oder auch zur Inanspruchnahme einer Auffrischungsimpfung (4. Impfung), das Impfangebot in Anspruch zu nehmen.
Impfstraßen zu den angegebenen Öffnungszeiten (noch bis 3. März 2023).
Übersicht der Impfordinationen
Impfstatus
Die Gültigkeit des Covid-Zertifikats ("Grüner Pass") ist für dreifach Geimpfte auf zwölf Monate (365 Tage) verlängert. Für Genesene und zweifach Geimpfte gilt dieses weiterhin sechs Monate (180 Tage) lang.
Personen mit einer Impfung
Sie haben weder im Sinne der 1G-, 2G-, noch der 3G-Regel ein gültiges Impfzertifikat.
Personen mit zwei Impfungen
Bei allen aktuell angewendeten Impfstoffen gelten Personen mit zwei Impfungen zwar als immunisiert, aber nicht als geboostert. Wer mit Biontech/Pfizer, Moderna oder AstraZeneca geimpft wurde, kann sich nach 120 Tagen einen weiteren Stich holen – das ist dann der Booster.
Personen mit drei Impfungen
Sie gelten generell als geboostert – sofern zwischen zweiter und dritter Impfung ein Zeitraum von 4-6 Monaten liegt.
Das Nationale Impfgremium hat am 25. April 2022 seine Anwendungsempfehlungen aktualisiert und sich eindeutig für eine weitere Corona-Schutzimpfung in der Altersgruppe 65+ ausgesprochen. Optimalerweise sollen Menschen ab 65 Jahren im Abstand von sechs Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung eine Auffrischungsimpfung (vierte Impfung) erhalten. Für die Gruppe der über 80-Jährigen kann diese Auffrischungsimpfung bereits ab vier Monaten nach der dritten Impfung erfolgen.
Dritte Impfung auch für Fünf- bis Elfjährige
Weiters hat das Nationale Impfgremium festgehalten, dass auch für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren die Notwendigkeit einer dritten Impfung besteht. Die gute Verträglichkeit der Impfung in dieser Altersgruppe wurde mittlerweile belegt. Die dritte Impfung kann ab sechs Monaten nach der zweiten Impfung erfolgen, soll aber spätestens zu Schulbeginn vor den voraussichtlich nächsten Infektionswellen im Spätsommer/Herbst 2022 erfolgen.
Impfungen
Derzeit gilt in der EU, dass vollständig geimpfte Personen im Besitz des digitalen Covid-19-Zertifikats der EU auf Reisen von der Testpflicht und von Quarantänemaßnahmen befreit sind, sobald die Zweitimpfung mit einem für die gesamte EU zugelassenen Impfstoff 14 Tage zurückliegt. Bei der Einreise nach Österreich ist allerdings ein PCR-Test vorzuweisen.
Die Impfstoffe Sputnik V, Sinovac und Sinopharm sind in Österreich nicht anerkannt.
Alle Infos zur Schutzimpfung gibt es beim Sozial- und Gesundheitsministerium.
Hier alle Informationen zur Situation in der Steiermark kompakt zusammengefasst: Aktuelle Maßnahmen in der Steiermark
Was bedeutet 3G / 2,5G / 2G / 2G+?
3G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen oder getestet (PCR- oder Antigen-Test)
2,5G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen oder getestet (nur PCR-Tests gelten)
2G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen, Tests werden nicht anerkannt.
2G+ bedeutet: vollständig geimpft oder genesen UND zusätzlich PCR-getestet. Personen, die innerhalb der letzten 90 Tage nachweislich eine Corona-Infektion durchgemacht haben, benötigen keinen PCR-Test.