Beschluss im Landtag

gültig ab 1. November 2022

Abgabenpflichtig ist, wer in einer Gemeinde des Landes Steiermark in einem gastgewerblichen oder sonstigen Beherbergungsbetrieb, auf einem Camping-, Wohnwagen- oder Mobilheimplatz oder in einer Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nimmt, ohne in dieser Gemeinde seinen Hauptwohnsitz zu begründen. 

Die Nächtigungsabgabe beträgt pro Person und Nächtigung ab 1. November 2022: 
in Schutzhäusern und Schutzhütten: € 1,50
auf Camping-, Wohnwagen-, Wohnmobil- und Mobilheimplätzen: € 2,00
in allen sonstigen Beherbergungsbetrieben: € 2,50

Hier die gesetzliche Grundlage zur Information.