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1359. Es ist wohl der Groteske um das „privilegium maius“ zuzuschreiben, dass die Bedeutung der Steiermark für die Auswirkungen dieses Dokumentes meist stillschweigend übergangen wird. Doch es war der steirische Landesfürst Herzog Ernst der Eiserne, der sich auf dieses seltsame Schriftstück berief und sich als erster Habsburger nach dem Urheber Rudolf IV. als Erzherzog bezeichnet; und es war der Sohn Ernsts, der mit Graz so eng verbundene spätere Kaiser Friedrich III., der dieses Privilegium trotz des vernichtenden Urteils, das der Humanist Francesco Petrarca darüber gefällt hatte – wird dies gemacht habe, sein ein Erzschelm, wird daran glaube, ein Esel
– als verbindlich anerkennen ließ.
