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Die historische Forschung versteht unter dem Begriff „Residenz“ für das Mittelalter den zeitweiligen Aufenthaltsort seinen Dynasten, während in der Neuzeit ein besonders bevorzugter, mehr oder minder ständiger Wohnsitz eines Herrschers gemeint ist. Die im Jahre 1379 beschlossene Teilung der habsburgischen Länder machte Graz zur Haupt- und Residenzstadt von Innerösterreich, das neben der Steiermark, Kärnten und Krain die Stadt Triest, Inneristrien und später noch die Grafschaft Görz umfasste.
