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Aufstandsbewegungen, die sich gegen Grundherren und staatliche Obrigkeit richteten, kann man in der Steiermark nur in einem Teilaspekt als Bauernkriege bezeichnen. Dazu waren sie zeitlich und räumlich zu beschränkt und in ihrem menschlichen Widerstandspotential auch an andere Ständegruppen gebunden, zu denen hier vor allem die Berg- und Hüttenleute zählten.
Die festgefügten Standesgrenzen und die starre Ordnung der mittelalterlichen Feudalgesellschaft wurden ursprünglich von den Aufbegehrenden nicht angezweifelt und auch nicht der Versuch unternommen, durch revolutionären Kampf die als gottgegeben empfundene Ordnung zu stürzen. Auch die Bauern respektieren dieses Ständegefüge und schickten sich in das System, das ihnen ja nicht nur Pflichten auferlegt, sondern auch Rechte einräumte, die als Schutz durch die Obrigkeit schien ihnen einer Verteidigung wert, so dass die ersten Regungen von Unruhe im ausgehenden Mittelalter darauf zurückzuführen sind, dass die Bauern ihre alten Rechte gefährdet sahen.
